Pflegegrade entscheiden darüber, welche Unterstützung durch die Pflegekasse möglich ist. Hier ein kurzer Überblick:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Wenn Sie wissen möchten, welcher Pflegegrad für Ihre Situation in Frage kommt, beraten wir Sie gerne. Weitere Informationen finden Sie in der offiziellen Broschüre des Bundesministeriums für Gesundheit:

Pflegeleistungen zum Nachschlagen – Bundesgesundheitsministerium (PDF)